3965:
Regierungsrat ZH: Befristete Verordnung biometrische Gesichtserkennung Flughafen
Nominiert: Regierungsrat des Kantons Zuerich
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
Am Flughafen Zuerich-Kloten setzt die Zuercher Kantonspolizei bei der sgn.
vorgelagerten Grenzkontrolle weiterhin ein System zur biometrischen
Gesichtserkennung ein. Nach einer ersten "Pilotphase" von Mitte Februar 2003
bis Mitte Juni 2003 findet inzwischen bereits eine zweite "Pilotphase" von
FAREC (Face Recognition) statt. Den Bedenken des kantonalen
Datenschutzbeauftragten wurde nur insofern Rechnung getragen, als inzwischen
eine gesetzliche Grundlage fuer den Test geschaffen wurde: Der Zuercher
Regierungsrat erliess eine befristete Verordnung.
Mit dem biometrischen Gesichtserkennungssystem werden Bilder von Menschen mit
Videotechnik aufgenommen, biometrisch vermessen und gespeichert. Anhand von
Vergleichsbildern kann im System nach gespeicherten Aufnahmen gesucht werden.
Weil die Resultate aus dem ersten Testlauf in der Praxis nur wenig taugten,
soll in der zweiten Phase nun die Durchfuehrung mehrerer Suchlaeufe im System
ermoeglicht und die Frist der Datenaufbewahrung von 30 auf 60 Tage verlaengert
werden. Neu soll zudem "eine Anbindung der aufgenommenen Bilder mit den
biographischen Daten und den Reisedaten in elektronischer Form
(Dokumentenscanning) erfolgen".
In seiner Medienmitteilung schreibt der Regierungsrat weiter: "Der Einsatz von
Systemen mit biometrischen Daten wird kuenftig an Bedeutung gewinnen, wobei
hier in erster Linie auf die bereits laufenden Projekte zur Aufnahme
biometrischer Daten in die Reisepaesse hinzuweisen ist."
Begründung
Die Einfuehrung der neuen computerisierten Vermessungstechnologie erfolgt
schleichend: Zuerst ein erster Testversuch, dann ein zweiter mit einigen
Ausweitungen, zuerst keine Gesetzesgrundlage, dann eine befristete Verordnung,
zuerst betrifft es nur einige wenige Flugpassagiere, "die dem Profil einer
möglichen illegalen Migrantin oder eines möglichen illegalen Migranten
entsprechen"... Es ist befuerchten, dass dem zweiten ein dritter Politversuch
folgt, dass die Verordnung nach deren Ablauf verlängert wird und dass der
Einsatz dieser Technologie mittelfristig auf _alle_ Flugpassagiere ausgedehnt
wird.
Quellen
- Regierungsrat erlaesst befristete Verordnung über den Einsatz eines biometrischen Gesichtserkennungssystems am Flughafen Zürich, Medienmitteilung der Zuercher Staatskanzlei vom 16.12.2004, http://www.sk.zh.ch/internet/sk/de/mm/mm_2004_quartal_4/285_gesichtserkennung.html