3999: Bundesrat (BR Blocher): Revision BWIS

Nominiert: EJPD Vorsteher Bundesrat Christoph Blocher
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Obwohl BR Blocher angeblich keinen "Fichenstaat" will, hat er am 17. August 2005 die Botschaft zum umstrittenen Hooligan-Gesetz unverändert verabschiedet (Verschärfung des Bundesgesetzes zur Wahrung der Inneren Sicherheit, BWIS). Die Vorlage geht im Eilzugstempo in die parlamentarische Beratung und soll vor der EURO 2008 in Kraft treten.

Begründung

Damit wird einmal mehr eine neue Datenbank gesetzlich legitimiert, wobei es keine klare Definition der als "Hooligans" registrierten Personen gibt. Es wird im Ermessen der Polizeien liegen zu bestimmen, welche Personen und Szenen in diese Datenbank kommen und weshalb. Die Daten sollen allen Polizeibehörden in der gesamten Schweiz zugänglich sein. Nebst der Datenbank sollen weitere Massnahmen wie Rayonverbote, Ausreisebeschränkungen und Meldepflicht (gegen Jugendliche ab 12 Jahren) und Polizeigewahrsam (Jugendliche ab 15 Jahren) als sogenannt präventive Massnahmen eingeführt werden. Alle diese Massnahmen können gegen Personen ausgesprochen werden, ohne dass sie von einem Gericht wegen einer strafbaren Handlung verurteilt worden sind. Liegen beispielsweise "Hinweise" dafür vor, "dass sich die betroffene Person an schwerwiegenden Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligen wird", kann diese Person für 24 Stunden in Polizeihaft genommen werden. Weil alle diese gesetzlichen Bestimmungen auf wackeligen rechtlichen Füssen stehen (Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention, fragliche rechtliche Zuständigkeit des Bundes) sollen diese Staatsschutz-Gesetzesartikel im Hinblick auf die EURO 2008 vorerst nur bis Ende 2008 Gültigkeit haben.

Quellen