4749: Grenzwachtkorps: Videoueberwachung

Nominiert: Schweizer Grenzwachtkorps, 3003 Bern
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

AP-Meldung: "(ap) Das Grenzwachtkorps (GWK) darf seine Videoaufnahmen über den Betrieb an den Grenzen künftig länger aufbewahren. Der Bundesrat hat die Aufbewahrungsfrist von grundsätzlich 24 Stunden auf drei Wochen verlängert, wie das Eidgenössische Finanzdepartement mitteilte. Das GWK betreibt derzeit in 15 Anlagen rund 100 Videokameras, um das umliegende Gelände zu überwachen. Sie seien ein bewährtes Instrument zur Lageanalyse und für Interventionen bei illegalen Grenzübertritten. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist soll es dem GWK erlauben, seine knappen personellen Ressourcen lagegerechter und effizienter einzusetzen. Die neue Frist gilt ab dem kommenden 1. März." (Die Schweizer Datenschutzbeauftragten empfehlen in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 24 Stunden.)

Quellen