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Grenzwachtkorps: Videoueberwachung
Nominiert: Schweizer Grenzwachtkorps, 3003 Bern
Kategorie: Staat
Zusammenfassung
AP-Meldung: "(ap) Das Grenzwachtkorps (GWK) darf seine Videoaufnahmen über den
Betrieb an den Grenzen künftig länger aufbewahren. Der Bundesrat hat die
Aufbewahrungsfrist von grundsätzlich 24 Stunden auf drei Wochen verlängert, wie
das Eidgenössische Finanzdepartement mitteilte. Das GWK betreibt derzeit in 15
Anlagen rund 100 Videokameras, um das umliegende Gelände zu überwachen. Sie
seien ein bewährtes Instrument zur Lageanalyse und für Interventionen bei
illegalen Grenzübertritten. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist soll es dem
GWK erlauben, seine knappen personellen Ressourcen lagegerechter und
effizienter einzusetzen. Die neue Frist gilt ab dem kommenden 1. März."
(Die Schweizer Datenschutzbeauftragten empfehlen in der Regel eine
Aufbewahrungsfrist von 24 Stunden.)
Quellen