4933: Regierungsrat ZH (Jeker): Wegweisendes Polizeigesetz

Nominiert: Regierungsrat des Kt. Zuerich, vertreten durch RR Jeker
Kategorie: Staat

Zusammenfassung

Der Regierungsrat des Kantons Zuerich will seiner Polizei kuenftig erlauben, Menschen allein aufgrund des Verdachtes, dass sie "Anstoss oder Furcht" bewirken koennten, von einem Ort wegzuweisen. Dies (und weiteres) ist im Entwurf fuer ein neues Polizeigesetz vorgesehen, das im Juli 2005 in die Vernehmlassung ging. Einen Wegweisungsartikel wegen potenzieller Stoerung der oeffentlichen Ordnung kennen bereits der Kanton Bern und die Stadt Winterthur. In St. Gallen ist ein solcher Artikel ebenfalls geplant (sh. die Nomination Nr. 3741).

Begründung

Ein solches Wegweisungsverbot alleine aufgrund eines diffusen Verdachtes ist voellig unverhaeltnismaessig und widerspricht den in der Verfassung garantierten Grundrechten, namentlich dem Recht auf Bewegungsfreiheit und dem Recht auf Versammlungsfreiheit (sh. dazu auch das Rechtsgutachten der "Demokratischen JuristInnen der Schweiz DJS"). Der Artikel ermoeglicht polizeiliche Willkuer. Um weggewisen zu werden, braucht es keinen gesetzlichen Verstoss. Dadurch werden Personen nach von der Polizei festgelegten Kriterien kriminalisiert.

Quellen