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Gden. Derendingen und Luterbach SO: Kameras bei Schulen
Nominiert: Gemeinderaete Derendingen und Luterbach SO
Kategorie: Arbeitsplatz
Zusammenfassung
Seit 1998 wird der Velokeller des Oberstufenzentrums Derendingen/ Luterbach mit
Videokameras ueberwacht, als Massnahme gegen mutwillige Beschaedigung von Velos
und Mofas. Gegenueber der "Berner Zeitung" sagte der Schulleiter Adrian van der
Floe: "Die Videoueberwachung ist eine gute Sache. Die Praevention
funktioniert." Die Anregung zur Videoueberwachung sei damals von den
Versicherungen gekommen. Diese hatten immer wieder die Schaeden an Velos und
Mofas bezahlen muessen.
Das Geschehen im Velokeller wird auf einer Endloskassette aufgezeichnet, welche
jede Woche jeweils wieder neu ueberspielt wird. (Die Schweizer
Datenschutzbeauftragten empfehlen in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 24
Stunden.)
Nun will der Geminderat von Derendingen auch das Schulhaus Steinmatt mit einer
Videoueberwachung ausstatten. Die Zugangsueberdachung aus Glas sei immer wieder
Zielscheibe von Vandalen geworden. Der aufgelaufene Glasschaden belaufe sich
inzwischen auf knapp 10 000 Franken. Der Liegenschaftsverwalter Beat Waldmann
hofft zum einen auf eine praeventive Wirkung. Zum anderen sollen die
Videobilder zur Ermittlung der Taeterschaft dienen.
(vgl. Fall 3984)
Begründung
Derendingen und Luterbach wurden als ein Beispiel unter vielen Gemeinden
nominiert, die zu solchen Massnahmen greifen. Schuelerinnen und Schueler, aber
auch Lehrerinnen und Lehrer werden an die Überwachung gewoehnt - und dies nicht
nur waehrend der Schulzeit, sondern auch in den Pausen und in ihrer Freizeit!
Videoueberwachung loest die den Symptomen zugrunde liegenden Probleme nicht.
Sie sollte allenfalls als "ultima ratio" eingesetzt werden, wenn alle anderen
Massnahmen versagen.
(Allerdings: Gemaess der Berner Zeitung liess der Gemeinderat von Derendingen
im vergangen Herbst von der Baukommission Alternativen pruefen. Die
Baukommission schlug vor, das Glas durch Alu-Wellblech zu ersetzen. Die
Architektin des Schulhausumbaus legte daraufhin ihr Veto ein, machte "geistiges
Eigentum" geltend, und drohte mit rechtlichen Schritten.)
Quellen