4990: Gden. Derendingen und Luterbach SO: Kameras bei Schulen

Nominiert: Gemeinderaete Derendingen und Luterbach SO
Kategorie: Arbeitsplatz

Zusammenfassung

Seit 1998 wird der Velokeller des Oberstufenzentrums Derendingen/ Luterbach mit Videokameras ueberwacht, als Massnahme gegen mutwillige Beschaedigung von Velos und Mofas. Gegenueber der "Berner Zeitung" sagte der Schulleiter Adrian van der Floe: "Die Videoueberwachung ist eine gute Sache. Die Praevention funktioniert." Die Anregung zur Videoueberwachung sei damals von den Versicherungen gekommen. Diese hatten immer wieder die Schaeden an Velos und Mofas bezahlen muessen. Das Geschehen im Velokeller wird auf einer Endloskassette aufgezeichnet, welche jede Woche jeweils wieder neu ueberspielt wird. (Die Schweizer Datenschutzbeauftragten empfehlen in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 24 Stunden.) Nun will der Geminderat von Derendingen auch das Schulhaus Steinmatt mit einer Videoueberwachung ausstatten. Die Zugangsueberdachung aus Glas sei immer wieder Zielscheibe von Vandalen geworden. Der aufgelaufene Glasschaden belaufe sich inzwischen auf knapp 10 000 Franken. Der Liegenschaftsverwalter Beat Waldmann hofft zum einen auf eine praeventive Wirkung. Zum anderen sollen die Videobilder zur Ermittlung der Taeterschaft dienen. (vgl. Fall 3984)

Begründung

Derendingen und Luterbach wurden als ein Beispiel unter vielen Gemeinden nominiert, die zu solchen Massnahmen greifen. Schuelerinnen und Schueler, aber auch Lehrerinnen und Lehrer werden an die Überwachung gewoehnt - und dies nicht nur waehrend der Schulzeit, sondern auch in den Pausen und in ihrer Freizeit! Videoueberwachung loest die den Symptomen zugrunde liegenden Probleme nicht. Sie sollte allenfalls als "ultima ratio" eingesetzt werden, wenn alle anderen Massnahmen versagen. (Allerdings: Gemaess der Berner Zeitung liess der Gemeinderat von Derendingen im vergangen Herbst von der Baukommission Alternativen pruefen. Die Baukommission schlug vor, das Glas durch Alu-Wellblech zu ersetzen. Die Architektin des Schulhausumbaus legte daraufhin ihr Veto ein, machte "geistiges Eigentum" geltend, und drohte mit rechtlichen Schritten.)

Quellen